Allgemeine Geschäftsbedingungen von as-tronic-web.de
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen an unsere Kunden in allen Vertragsteilen. (2) Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in selbständigen Verträgen vereinbart, denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zugerechnet werden. Sind laufende Leistungen geschuldet, sind diese zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu bezahlen. Die Verträge bedürfen der Schriftform.
§ 2 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise gelten wie vertraglich vereinbart. (2) Maßgeblich für alle angegebenen Preise ist der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung oder des Vorliegens der gesetzlich gültigen Voraussetzung geltende Umsatzsteuersatz. (3) Unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von drei Monaten ist as-astronic-web.de berechtigt, regelmäßig fällige Nutzungsentgelte durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu erhöhen. Bei einer Erhöhung der Entgelte um mehr als zehn Prozent ist der Kunde unter Einhaltung der Ankündigungsfristen zur ordentlichen Kündigung berechtigt. Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens zwölf Monate liegen. (4) Fälligkeit tritt am vereinbarten Fälligkeitstag oder bei Lieferung ein. Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzüge zu leisten. (5) as-tronic-web.de ist berechtigt, Wechsel oder Schecks abzulehnen. (6) as-tronic-web.de ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. (7) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
§ 4 Zahlungsverzug
(1) Ab Eintritt des Verzuges kann as-tronic-web.de Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer verlangen. Etwaig aufgelaufene Zinsen sind sofort fällig. (2) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, ist as-tronic-web.de berechtigt, die weitere Bearbeitung sämtlicher Aufträge des Auftraggebers einzustellen. Er kann sofortige Vorauszahlung sämtlicher Forderungen, auch Wechsel und gestundete Beträge, verlangen oder entsprechende Sicherheiten verlangen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1) Leistungen aus diesem Vertrag bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftiger, Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum von as-tronic-web.de. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Programmkopien, die auf Datenträgern übergeben oder online übermittelt werden und gilt auch für sämtliche Begleitmaterialien. Sind lediglich Nutzungsrechte an Software eingeräumt, gilt die vorstehende Regelung entsprechend für die übergebenen Datenträger.
§ 6 Lieferungen
(1) Von as-tronic-web.de genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Liefertermine gelten nur unter der Voraussetzung richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch as-tronic-web.de. Die Termine und Fristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch as-tronic-web.de und verlängern sich vorbehaltlich aller Rechte von as-tronic-web.de um die Zeit, in der sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet. Teillieferungen sind im Rahmen des Vertragsverhältnisses zulässig, sofern die Annahme nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen für den Kunden verbunden ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. (2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat as-tronic-web.de auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Hierzu gehören Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, auch wenn sie bei Lieferanten oder bei Lieferanten von as-tronic-web.de eintreten. As-tronic-web.de ist dann berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Darüber hinaus kann as-tronic-web.de wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die vertragliche Gewährleistung ist auf 1 Monat ab Übergabe bzw. ab Abnahme, sofern diese vereinbart wurde, beschränkt. Gewährleistungsansprüche gegen as-tronic-web.de stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
§ 8 Haftung
(1) As-tronic-web.de haftet beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, Verzug, Unmöglichkeit, anfängliches Unvermögen und für das Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften hinsichtlich wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt auch für Erfüllungsgehilfen. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden und Datenverlust. (2) Für die Rekonstruktion von Daten haftet as-tronic-web.de nur, wenn die Daten vom Kunden aktuell und vollständig, also täglich, gesichert wurden. Die Rekonstruktion muss mit vertretbarem Aufwand möglich sein. (3) Für Ausfallzeiten, während denen das Angebot von as-tronic-web.de aus Gründen, die nicht von ihr zu vertreten sind, über elektronische Netze nicht zu empfangen ist, übernimmt as-tronic-web.de keine Haftung. (4) Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. (5) Bei von as-tronic-web.de durchgeführten Reparaturen an Gebrauchtgeräten haftet as-tronic-web.de nur für grob fahrlässig verursachte Beschädigungen der Geräte. Reparaturen führt as-tronic-web.de mit größtmöglicher Sorgfalt durch. Sollten im Zuge einer Reparatur dennoch Mängel auftreten, so übernimmt as-tronic-web.de hierfür, zumindest bei Gebrauchtgeräten, keinerlei Haftung!
§ 9 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Informationen über die Hard- und Software sowie vorvertragliche und vertragliche Korrespondenz während der gesamten Nutzungsdauer und auch nach deren Beendigung vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mitarbeiter des Kunden sind entsprechend zu verpflichten. (2) Die Hard- und Software wird vom Kunden vor unberechtigtem Zugriff oder Zugriff Dritter geschützt. Diese Verpflichtung gilt gegenüber dem Kunden bzw. sonstigen Vertragspartnern des Kunden und erstreckt sich auf das gesamte Unternehmen. (3) Der Kunde schafft sämtliche Voraussetzungen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen von as-tronic-web.de erforderlich sind. Zielkonzepte, Organisationskonzepte und Vorschläge sowie Software sind vom Kunden unverzüglich nach Übergabe bzw. Erstellung förmlich abzunehmen. Nutzt der Kunde die ihm überlassene Hard- und Software oder verstreichen vier Wochen nach Übergabe der Hard- und Software, ohne dass Mängel gerügt werden, gilt die Abnahme als erfolgt. (4) Lagergebühr/nicht abgeholte Produkte as-tronic-web.de behält sich das Recht vor, Lagergebühren wegen Nichtzahlung von Leistungen oder sonstiger Nichtzahlung nach Fälligkeit, 60 Tage nach Auftragserteilung, zu erheben. as-tronic-web.de ist berechtigt, Produkte, die länger als 3 Monate bei as-tronic-web.de verbleiben, unter folgenden Voraussetzungen als herrenlos zu behandeln: (a) Ablauf des Fälligkeitsdatums für die Bezahlung von Leistungen. (b) Kündigung des Vertrages durch den Kunden oder Nichterteilung der Befugnis an as-tronic-web.de zur Erbringung der Leistungen ganz oder teilweise oder Nichtzahlung von Transport- oder Zusatzkosten für die Rücksendung der Produkte an den Kunden. (c) Produkte, die nach 3 Monaten Lagerung generell nicht vom Kunden abgeholt wurden. Herrenlose Produkte werden verkauft oder verwendet und as-tronic-web.de verwertet den daraus erzielten Erlös nach eigenem Ermessen.
§ 10 Datenschutz
(1) Werden im Rahmen der Tätigkeiten (einschließlich Datenrettung) personenbezogene Daten von as-tronic-web.de verarbeitet, so beachtet as-tronic-web.de die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Daten werden grundsätzlich für Dritte unzugänglich aufbewahrt. Gegenüber Dritten wahrt as-tronic-web.de absolute Vertraulichkeit. Darüber hinaus werden die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um den erforderlichen Datenschutz zu gewährleisten. Die gesicherten Daten speichern wir für 14 Tage und löschen sie anschließend mittels einer speziellen Software unwiederbringlich.
§ 11 Datensicherheit und Datenweitergabe
(1)Der Kunde stellt as-tronic-web.de von sämtlichen Ansprüchen hinsichtlich überlassener Daten frei. Werden Daten an as-tronic-web.de übermittelt, in welcher Form auch immer, verpflichtet sich der Kunde zur Sicherung der Daten. Im Falle eines Datenverlustes verpflichtet sich der Kunde zur unentgeltlichen Übermittlung der betreffenden Datensätze. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Reparatur zu Datenverlust führen kann. Daten, Lizenzen, installierte Software etc. sind daher vorab vom Kunden zu sichern! Auf Wunsch können wir gegen Aufpreis eine Datensicherung durchführen.
§ 12 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Der Kunde kann Kündigung oder Rücktritt erst erklären, wenn as-tronic-web.de die vereinbarte und verlängerte Liefer- und Leistungsverpflichtung überschritten hat. Darüber hinaus muss zur Kündigung oder zum Rücktritt eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen sein. (2)Sollte im Vertrag keine ausdrückliche Kündigungsfrist vereinbart worden sein, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende.
§ 17 Allgemeine Vertragsbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden wurden zwischen den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform ist ausgeschlossen. (2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen oder der auf ihnen beruhenden zusätzlichen Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein, so soll hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt hätten, sofern sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht hätten.